Frage 14 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Welche Pflichten zur Hilfeleistung bei der Rettung von Menschen und in Seenot geratener Fahrzeuge bestehen für den Schiffsführer und seine Besatzung?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 14

  • B: unverzüglich Hilfe leisten
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