Frage 14 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Welche Pflichten zur Hilfeleistung bei der Rettung von Menschen und in Seenot geratener Fahrzeuge bestehen für den Schiffsführer und seine Besatzung?
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Richtige Antwort zu Frage 14
- B: unverzüglich Hilfe leisten
Weitere Fragen: Allgemeines, Zulassung, Bau und Ausrüstung
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