Frage 215 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Auf welchen Vergnügungsfahrzeugen muss ein Rettungswurfgerät mit einer mindestens 10 m langen, schwimmfähigen Wurfleine mitgeführt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 215
- B: auf Vergnügungsfahrzeugen mit mehr als 30 kW Motorleistung sowie Segelbooten mit festem Ballast
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