Frage 215 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Auf welchen Vergnügungsfahrzeugen muss ein Rettungswurfgerät mit einer mindestens 10 m langen, schwimmfähigen Wurfleine mitgeführt werden?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 215

  • B: auf Vergnügungsfahrzeugen mit mehr als 30 kW Motorleistung sowie Segelbooten mit festem Ballast
Weiter zu Frage ›