Frage 238 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Innerhalb welchen Zeitraumes müssen Flüssiggasanlagen, wenn keine Änderungen durchgeführt wurden und die Anlage nicht außer Betrieb gesetzt war, in Wassersportfahrzeugen einer Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden?

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Richtige Antwort zu Frage 238

  • B: alle zwei Jahre
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