Frage 345 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Wenn Vergnügungsfahrzeuge sich gegenseitig schleppen, gilt dies als Schleppverband im Sinne der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 345

  • A: nein
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