Frage 368 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Welchen Mindestabstand haben Vergnügungsfahrzeuge beim Queren der Rheinstrecken vor dem Bug eines zu Tal bzw. zu Berg fahrenden Fahrgastschiffes mit Vorrang einzuhalten?

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Richtige Antwort zu Frage 368

  • B: zu Tal 200 m / zu Berg 100 m Abstand
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