Frage 68 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Kann ein Schifferpatent entzogen oder eingeschränkt werden?
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Richtige Antwort zu Frage 68
- B: ja, wenn Eignung oder Befähigung nicht mehr gegeben oder eingeschränkt sind
Weitere Fragen: Allgemeines, Zulassung, Bau und Ausrüstung
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