Frage 2 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Dürfen Sie von den Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung abweichen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 2

  • A: ja, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr
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