Frage 3 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Welche Urkunden hat der Schiffsführer an Bord mitzuführen, wenn es die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung verlangt?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 3

  • B: Zulassungsurkunde, Bootsausweis, Schifferpatent, Radarpatent
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