Frage 235 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Wann müssen Feuerlöscher an Bord mitgeführt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 235

  • B: wenn eine Heiz- oder Kocheinrichtung vorhanden ist oder bei Fahrzeugen mit Innenbordmotoren über 4,4 kW Maschinenleistung oder mit Außenbordmotoren über 7,4 kW Maschinenleistung
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