Frage 496 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Wo ist das Ankern auf dem Rhein grundsätzlich verboten?
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Richtige Antwort zu Frage 496
- C: im Bereich von Brücken und offiziellen Landestellen sowie in Fahrrinnen und Fahrwasserengen
Weitere Fragen: Hochrheinstrecke (Stein, Schaffhausen)
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- 502Wer hat beim Zusammentreffen im Bereich von Brücken immer, unabhängig von Berg- und Talfahrt, das Wegerecht?