Frage 497 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Dürfen Sie zollpflichtige Waren aus der Schweiz ohne weitere Formalitäten nach Deutschland einführen?

Genau eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort zu Frage 497

  • C: nein, die Waren müssen bei einem deutschen Zollamt angemeldet werden
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