Frage 63 von 519 · Bodenseeschifferpatent

Für welche Vergnügungsfahrzeuge ist ein Schifferpatent erforderlich?

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Richtige Antwort zu Frage 63

  • C: für Motorfahrzeuge mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung und für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche
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