Frage 63 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Für welche Vergnügungsfahrzeuge ist ein Schifferpatent erforderlich?
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Richtige Antwort zu Frage 63
- C: für Motorfahrzeuge mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung und für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche
Weitere Fragen: Allgemeines, Zulassung, Bau und Ausrüstung
- 64Welche Wasserfahrzeuge dürfen Sie mit einem Schifferpatent der Kategorie „A“ führen?
- 65Dürfen Sie mit einem Schifferpatent der Kategorie „D“ auch Segelboote unter Motor führen, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt?
- 66Welche Voraussetzungen sind für den Erwerb eines Schifferpatentes der Kategorie „A“ und „D“ zu erfüllen?
- 67Kann ein Schifferpatent entzogen werden?
- 68Kann ein Schifferpatent entzogen oder eingeschränkt werden?
- 69Welches Mindestalter ist für Patentbewerber für Vergnügungsfahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW Leistung erforderlich?