Frage 9 von 519 · Bodenseeschifferpatent
Welche Fahrzeuge sind „fahrend“ oder „in Fahrt“ befindlich?
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Richtige Antwort zu Frage 9
- A: Fahrzeuge, die weder unmittelbar noch mittelbar vor Anker liegen, am Ufer festgemacht oder festgefahren sind
Weitere Fragen: Allgemeines, Zulassung, Bau und Ausrüstung
- 10Welche Fahrzeuge sind „stillliegend“?
- 11Innerhalb welcher Frist ist der Verkauf eines registrierten oder zugelassenen Wasserfahrzeuges der zuständigen Behörde zu melden?
- 12Muss bei Verlegung des Liegeplatzes in den Bereich einer anderen für die Zulassung zuständigen Behörde die Ausstellung einer neuen Zulassungsurkunde beantragt werden?
- 13Welche Angaben sind der zuständigen Behörde beim Verkauf eines Wasserfahrzeuges zu machen?
- 14Welche Pflichten zur Hilfeleistung bei der Rettung von Menschen und in Seenot geratener Fahrzeuge bestehen für den Schiffsführer und seine Besatzung?
- 15Welche Fahrgeschwindigkeit darf mit Wasserfahrzeugen auf dem Bodensee höchstens gefahren werden?